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   VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170   

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VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170 (https://dejure.org/2011,65319)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20.09.2011 - W 4 K 09.30170 (https://dejure.org/2011,65319)
VG Würzburg, Entscheidung vom 20. September 2011 - W 4 K 09.30170 (https://dejure.org/2011,65319)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de

    Asylantrag; Araber aus Samarra in der Provinz Salahaddin; Festnahme durch US-Streitkräfte; keine Gefahr in der Provinz Salahaddin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 14.07.2009 - 10 C 9.08

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Denn nach Überzeugung des Gerichts wäre der Kläger bei einer Rückkehr in seine Heimatregion (vgl. zu diesem Erfordernis BVerwG, U. v. 14.07.2009, 10 C 9/08, ) keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib oder Leben ausgesetzt.

    Bezüglich der Gefahrendichte ist auf die jeweilige Herkunftsregion abzustellen, in die ein Kläger typischerweise zurückkehren wird (BVerwG vom 14.7.2009 BVerwG 10 C 9.08 Rn. 17 AuAS 2010, 31 = NVwZ 2010, 196).

    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Bagdad so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).

  • VGH Bayern, 14.12.2010 - 13a B 10.30100

    Irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens droht im Irak wegen ihrer

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof hat zwischenzeitlich entschieden (U.v. 14.12.2010, 13a B 10.30100, ), dass irakischen Staatsangehörigen sunnitischen Glaubens im Irak wegen ihrer Religionszugehörigkeit keine Gruppenverfolgung durch nichtstaatliche Akteure drohe.

    Bei innerstaatlichen Krisen, die zwischen diesen beiden Erscheinungsformen liegen, scheidet die Annahme eines bewaffneten Konflikts nicht von vornherein aus, allerdings muss der Konflikt jedenfalls ein bestimmtes Maß an Intensität und Dauerhaftigkeit aufweisen, wie sie typischerweise in Bürgerkriegssituationen und Guerilla-Kämpfen zu sehen sind (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 14.12.2010, a.a.O.).

    Die für die Annahme einer erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben erforderliche kritische Gefahrendichte liegt jedoch nicht vor (vgl. BayVGH, U.v. 14.12.2010, 13a B 10.30100 und U.v. 05.07.2011, 20 B 10.30315; beide ).

  • BVerwG, 12.07.2001 - 1 C 2.01

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernisse; Abschiebestopp wegen allgemeiner

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Somit liegt hier eine Erlasslage vor, die bezüglich der Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG Sperrwirkung hat (vgl. BayVGH, U.v. 21.01.2010, a.a.O. unter Bezug auf BVerwG, U.v. 12.07.2001, BVerwGE 114, 379).
  • BVerwG, 08.12.1998 - 9 C 4.98

    Abschiebungsschutz; Abschiebungshindernis; schlechte wirtschaftliche Lage;

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Das wäre vorliegend dann anzunehmen, wenn der Kläger im Fall einer Abschiebung in den Irak gleichsam sehenden Auges dem sicheren Tod oder schwersten Verletzung ausgeliefert würde (vgl. BVerwG, U.v. 8.12.1998, 9 C 4.98, ).
  • EuGH, 17.02.2009 - C-465/07

    WER SUBSIDIÄREN SCHUTZ BEANTRAGT, BRAUCHT NICHT NOTWENDIG ZU BEWEISEN, DASS ER IN

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Es ist nicht anzunehmen, dass die Gefahrendichte in Bagdad so hoch ist, dass praktisch jede Zivilperson alleine aufgrund ihrer Anwesenheit in dem betroffenen Gebiet einer ernsthaften individuellen Bedrohung ausgesetzt wäre (vgl. BVerwG vom 14.7.2009 a.a.O. Rn. 15; EuGH vom 17.2.2009 NVwZ 2009, 705).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 43.07

    Abschiebungsschutz wegen innerstaatlichen bewaffneten Konflikts (Irak);

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Es bestehen bei dem Kläger, der nach seine eigenen Angaben als Schafhirte tätig war, auch keine individuellen Gefahr erhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BayVGH, U.v. 21.01.2010, a.a.O.; BVerwG, U.v. 24.06.2008, 10 C 44.07, BVerwGE 131, 198; Lagebericht Irak vom 28.11.2010, S. 23).
  • BVerwG, 21.04.2009 - 10 C 11.08

    Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung; Verfolgungsdichte;

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Dies ergibt sich aus der Größenordnung der Anschläge und der Anzahl der Opfer im Verhältnis zur Einwohnerzahl (vgl. BVerwG vom 21.4.2009 NVwZ 2009, 1237 = BayVBl 2009, 605).
  • BVerwG, 24.06.2008 - 10 C 44.07

    Abschiebungsschutz für irakische Staatsangehörige

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Es bestehen bei dem Kläger, der nach seine eigenen Angaben als Schafhirte tätig war, auch keine individuellen Gefahr erhöhenden Umstände wie die Zugehörigkeit zu einer politischen Partei sowie etwa zur Berufsgruppe der Journalisten und Professoren, Ärzte und Künstler (vgl. BayVGH, U.v. 21.01.2010, a.a.O.; BVerwG, U.v. 24.06.2008, 10 C 44.07, BVerwGE 131, 198; Lagebericht Irak vom 28.11.2010, S. 23).
  • VGH Bayern, 21.01.2010 - 13a B 08.30283

    Kein europarechtlicher Abschiebungsschutz für Iraker

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    So hat der Bayer. Verwaltungsgerichtshof bereits im Urteil vom 21. Januar 2010 (13a B 08.30283, ), entschieden dass Iraker bei einer Rückkehr nach Bagdad bzw. in den Zentralirak nach derzeitiger Sicherheitslage im allgemeinen keiner erheblichen individuellen Gefahr für Leib und Leben nach § 60 Abs. 7 Satz 2 AufenthG ausgesetzt sind:.
  • BVerwG, 03.11.1992 - 9 C 21.92

    Ausländer - Vietnamesische Gastarbeiter - Prognosemaßstab im

    Auszug aus VG Würzburg, 20.09.2011 - W 4 K 09.30170
    Deshalb können unverfolgt aus ihrem Heimatstaat ausgereiste Schutzsuchende nur dann in den Genuss des Abschiebungsverbotes nach § 60 Abs. 1 AufenthG gelangen, wenn ihnen bei Rückkehr mit beachtlicher Wahrscheinlichkeit politische Verfolgung droht (BVerwG, U.v. 3.11.1992, 9 C 21/92, ).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.08.2010 - A 2 S 1134/10

    Zur Frage einer Gruppenverfolgung irakischer Staatsangehöriger sunnitischen

  • VGH Bayern, 05.07.2011 - 20 B 10.30315

    Irak; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; Gruppenverfolgung von Sunniten bzw.

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